Steuertipps für Familien – das sind die Vorteile

Steuertipps für Familien
Steuertipps für Familien

Gerade junge Familien wissen, wie viel Geld ein kleiner neuer Erdenbürger kostet. Daher unterstützt Vater Staat Familien in Deutschland mit entsprechenden Steuervorteilen – schließlich bilden Familien das Kernstück unserer Gesellschaft. Welches die besten Steuertipps sind, schildern wir nachfolgend.

Der Steuervorteil im Rahmen der Einkommensteuererklärung

Wer steuerliche Vorteile für seine Kinder nutzen möchte, muss sie in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage „Kind“ erfassen. Hier gibt es wahlweise Kinderfreibeträge oder Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch volljährige Kinder berücksichtigt, zum Beispiel dann, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Dann gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Außerdem hängt die Unterstützung vom Staat auch davon ab, wie viel volljährige Kinder verdienen. Für all diejenigen Kinder, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Eltern noch Steuervorteile nutzen:

Werbung
AngelCare / Funny Handel

  • nicht älter als 25 Jahre
  • in der Schul- oder Berufsausbildung
  • Einkommenshöchstgrenze jährlich 7.680 €

Zu den Einkünften der Kinder werden nicht nur die Ausbildungsvergütung oder Lohn gezählt, sondern auch Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, Kapitalvermögen, Lohnersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und noch vieles mehr.

Steuervorteile für junge Eltern

Wer gerade erst seinen ersten Nachwuchs bekommen hat, kann die steuerlichen Vorteile der Kinderfreibeträge sowie der Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nutzen. Allerdings können diese Freibeträge nur diejenigen beanspruchen, bei denen sich der Ansatz eines Freibetrages mehr lohnt als das erhaltene Kindergeld. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz über 30 % beträgt. Welche Variante sich mehr lohnt, erfahren Interessierte in diesem Ratgeber der VLH, der im Übrigen eine anschauliche Infografik zum Thema beinhaltet.

Wer den Kinderfreibetrag nicht beansprucht, zahlt für 7.248 Euro mehr Steuern. Bei Inanspruchnahme des Freibetrags schrumpft somit das zu versteuernde Einkommen. Doch der Staat hilft noch mehr, und zwar etwa dann, wenn Familien eine Hilfe im Haushalt benötigen oder einen Handwerker beschäftigen.

Steuerliche Vorteile bei Haushaltshilfen, Handwerker und Co.

Wird zum Beispiel eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe beauftragt, so beteiligt sich das Finanzamt an den Lohnkosten und gewährt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % – maximal 510 €. Bei jungen Familien muss unter Umständen ein Kinderzimmer eingerichtet werden. Auch hier beteiligt sich der Fiskus an den Kosten für die Renovierung, der Erhaltung oder bei Modernisierungsmaßnahmen. Auf die Rechnung der Lohnkosten des Handwerkers wird eine Steuerermäßigung von 20 %, maximal bis 1.200 € gewährt.

Auch die Kosten für Kinderbetreuung werden gefördert. Für die Betreuung von einem Kind, das nicht älter als 14 Jahre ist, können im Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten steuerlich abgesetzt werden – bis zu 4.000 € jährlich. Zwar sind Schulaufwendungen durch das Kindergeld abgegolten, das gilt allerdings nicht dann, wenn das Kind eine Privatschule besucht. In diesem Fall kann das Schulgeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Höhe von 30 % als Sonderausgabe abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit ist allerdings auf 5.000 € im Jahr gedeckelt.

Bewerten Sie diesen Beitrag!
[Insgesamt: 0 Ø: 0]

1 Kommentar

  1. Ich habe kürzlich geheiratet und ein Kind ist im Anmarsch. Daher werden mir Ihre Steuertipps sicherlich helfen. Leider habe ich nicht viel Zeit mich selber um die Steuererklärung zu kümmern. Am besten sollte ich einen Steuerberater beauftragen der mir dabei helfen kann.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*