Abtreibung

Foto: Helene Souza / pixelio.de
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Die Geburt eines Kindes ist für die meisten Frauen die Erfüllung eines Lebenstraums. Doch es gibt auch Frauen, die sich gegen ein Baby und für eine Abtreibung entscheiden. Eine Abtreibung ist laut Strafgesetzbuch § 218 rechtswidrig. Allerdings gilt unter bestimmten Ausnahmen Straffreiheit. So ist eine Abtreibung straffrei, wenn die Frau die Abtreibung wünscht und sich vorher in einer Schwangerenkonfliktberatung beraten lässt. Zudem muss die Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden.

Voraussetzungen für eine nicht rechtswidrige Abtreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abtreibung jedoch nicht rechtswidrig. Dies ist der Fall, wenn die Schwangerschaft durch eine Sexualstraftat, zum Beispiel Vergewaltigung, zustande gekommen ist oder wenn die Gesundheit der Schwangeren, sei es seelisch oder körperlich, durch eine Schwangerschaft in Gefahr ist.

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Schwangerenkonfliktberatung vor einer Abtreibung

Eine Abtreibung darf nicht sofort durchgeführt werden. Vorher muss die Frau von ihrem Frauenarzt die Schwangerschaft feststellen lassen. Dabei wird auch festgestellt, in welcher Schwangerschaftswoche sich die Frau befindet oder ob eventuell eine Fehlbildung des Embryos vorliegt. Danach müssen alle Frauen an einer Schwangerenkonfliktberatung teilnehmen. An dieser Beratung können Frauen anonym teilnehmen. Sollte sich die Frau nach dieser Beratung für eine Abtreibung entscheiden, wird ihr eine Beratungsbescheinigung,  die dann nicht mehr anonym ist, ausgehändigt. Nur mit dieser Bescheinigung kann eine Abtreibung straffrei durchgeführt werden. Schwangere unter 16 Jahren brauchen zusätzlich die Einwilligung eines Elternteils, um eine Abtreibung durchführen zu lassen.

Aufklärung und Zeitpunkt einer Abtreibung

Die Abtreibung selbst darf frühestens vier Tage nach der Beratung durchgeführt werden. Dadurch wird der Schwangeren eine Bedenkzeit eingeräumt. Eine Abtreibung kann zum Beispiel in Krankenhäusern oder entsprechend ausgestatteten Praxen durchgeführt werden. Sie muss allerdings immer von einem Arzt durchgeführt werden. Dabei darf es sich jedoch nicht um den Arzt handeln, der die Schwangere zuerst beraten hat. Die Schwangere wird vor der Abtreibung noch einmal über den Ablauf und mögliche Komplikationen aufgeklärt.

Welche Methoden werden angewendet?

Eine Abtreibung kann auf verschiedene Weisen durchgeführt werden. Häufig wird die Absaug-Methode angewendet. Dabei wird zunächst der Muttermund betäubt und geweitet. Danach führt der Arzt ein dünnes Röhrchen in die Gebärmutter ein, das mit einer Saugpumpe verbunden ist. Hiermit wird der Embryo zerstört und aus der Gebärmutter gesaugt. Danach wird die Gebärmutter noch ausgeschabt, um alle Gewebereste zu entfernen. Alternativ dazu kann eine Abtreibung auch durch Medikamente geschehen. Durch den Wirkstoff Mifepriston wird die Eizelle, die sich in der Gebärmutter eingenistet hat, abgestoßen. Allerdings darf diese Methode nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche angewendet werden.

Kosten und psychologische Betreuung nach einer Abtreibung

Nach einer Abtreibung können Frauen in der Regel wieder ganz normal schwanger werden. Allerdings haben einige Frauen auch seelische Beschwerden nach einer Abtreibung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Abtreibung nicht auf eigenen Wunsch der Frau stattgefunden hat. Der Frauenarzt kann der Frau dann Adressen für psychologische Beratungsstellen geben.
Die Kosten für eine Abtreibung müssen Frauen in der Regel selbst übernehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. In der Regel kostet eine Abtreibung, je nach Methode, zwischen 350 und 550 Euro.

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