Elternzeit

Elternzeit © S. Hofschaeger / PIXELIO
Elternzeit © S. Hofschaeger / PIXELIO

Bei der Elternzeit handelt es sich um einen Zeitraum, in dem Mutter oder Vater nach der Geburt ihres Kindes von der Arbeit freigestellt werden können. Diese Zeit dient dazu, sich ganz dem Kind widmen zu können. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar möglich, dass auch Großeltern die Elternzeit nehmen können.
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, der acht Wochen nach der Geburt endet. Die Elternzeit kann die ersten drei Lebensjahre des Kindes umfassen. Die meisten Mütter gehen jedoch nach rund einem Jahr wieder arbeiten. Mutter und Vater können die Elternzeit parallel oder gestaffelt nehmen. Eine rechtzeitige Absprache mit dem Arbeitsgeber ist hierbei Voraussetzung. Es ist möglich, während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Maximal 30 Stunden sind möglich. Dies hat jedoch Auswirkungen auf das Elterngeld.

Was ist mit meinem Arbeitsvertrag?

Spätestens sieben Wochen vor Eintritt der Elternzeit muss der Arbeitsgeber über die Pläne informiert werden. Die vereinbarte Elternzeit ist dann auch bindend. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Der Arbeitsnehmer kann natürlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit den Job kündigen.

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Nach der Elternzeit läuft der alte Arbeitsvertrag unverändert weiter. Wer während der Elternzeit einer Teilzeitstelle nachging, bekommt nun wieder seine Vollzeitstelle zurück. Auf ausdrücklichen Wunsch hin und je nach Möglichkeit in der Firma kann natürlich auch auf Teilzeitbasis gearbeitet werden.

Bekomme ich Elterngeld?

Vor wenigen Jahren wurde das Elterngeld eingeführt. Damit soll gewährleistet werden, dass Eltern auch nach der Geburt ihres Kindes für einen begrenzten Zeitraum vom Staat finanziell unterstützt werden. Besonders Besserverdienenden soll damit die Entscheidung für ein eigenes Kind erleichtert werden.

Um Elterngeld zu beziehen, müssen vier Bedingungen erfüllt sein: Der Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden, das Kind muss im gleichen Haushalt leben und man muss es selbst betreuen. Außerdem darf maximal eine Teilzeitstelle ausgeübt werden. Bei einem Vollzeitjob entfällt das Elterngeld ersatzlos.

Wie hoch ist mein Elterngeld?

Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes. Es beträgt 67 Prozent vom Nettoeinkommen. Ein Beispiel: Bei einem monatlichen Verdienst von 1.500,00 Euro beläuft sich das Elterngeld auf 1005,00 Euro. Hinzu kommen eventuell noch eine Bonuszahlung für ein Geschwisterkind sowie ein Sonderbetrag bei Mehrlingsgeburten.

Der Mindestbetrag beim Elterngeld beträgt stets 300,00 Euro pro Monat. Damit kommen auch Geringverdiener, Arbeitslose und Studenten in den Genuss des Elterngeldes. Ganz neu ist, dass das Elterngeld nun auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Das Elterngeld muss schriftlich bei der jeweiligen Elterngeldstelle beantragt werden. Dabei sollte nicht vergessen werden, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Schließlich kann das Elterngeld nur begrenzt rückwirkend gezahlt werden.

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