Kindergeld

Kindergeld © Petra Bork / PIXELIO
Kindergeld © Petra Bork / PIXELIO

Das Kindergeld ist eine vom Staat getragene Zuwendung, die Familien mit Kindern erhalten. Das Kindergeld wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz und in Österreich gezahlt. Diese Unterstützung gilt zum Einen als ausgleichende Zahlung für eine Existenzminimumbesteuerung und zum anderen als familienfördernde Leistung im Rahmen der Sozialunterstützung.

Kindergeld vorrangig für Eltern

Einen Anspruch auf das Kindergeld haben vorrangig die erziehungsberechtigten Eltern. Aus diesem Grund wird das Kindergeld auf das Bankkonto eines Elternteils überwiesen. Natürlich können auch Großeltern und Pflegeeltern das Kindergeld erhalten, wenn das betreffende Kind dauerhaft in deren Haushalt lebt. Der Wohnsitz des Kindes liegt in Deutschland, einem EU Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum.

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Die Grundlage für die Zustellung des Kindergelds sind entsprechende Nachweisunterlagen, zu denen die Geburtsurkunde des Kindes oder eine sogenannte Lebensbescheinigung gehören. Besonderheiten beim Bezug Kindergeld bestehen dann, wenn die Eltern geschieden sind, Kinder unehelich geboren wurden oder eine Unterhaltspflicht sowie der steuerliche Freibetrag vorliegt.

Berechungsgrundlagen für Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes, welches monatlich gezahlt wird, hängt von der Anzahl und vom Alter der Kinder ab. Das Kindergeld wird nur für einen speziellen Zahlungszeitraum genehmigt, der auf rechtlichen Grundlagen basiert.

Für die Feststellung des Kindergeldes gelten spezifische Berechnungsgrundlagen, die gesetzlich fixiert sind. Grundsätzlich bekommen Kinder unabhängig vom Einkommen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kindergeld. Dies bedeutet für Kinder, dass sie als Einzelkind 184 Euro im Monat an Kindergeld beziehen können. Beim zweiten Kind werden ebenfalls 184 Euro monatlich, beim dritten, vierten und jedem folgenden Geschwisterchen 215 Euro im Monat bewilligt. Kindergeld wird auf den Bezug von Hartz 4 angerechnet.

Auszahlung von Kindergeld

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt immer während des laufenden Monats. Die Festlegung des genauen Zahlungsdatums basiert auf der individuellen Kindergeldnummer. Die entsprechenden Auszahlungstermine können im Internet und in den Kindergeldkassen nachgefragt werden. Wenn Kinder einen eigenen Haushalt führen, was häufig ab dem 21. oder 25. Lebensjahr der Fall ist, dann erhalten diese das Kindergeld selbst. Dies muss aber zusätzlich mit einem „Abzweigungsantrag“ beantragt werden.

Altersbedingte Aspekte beim Kindergeld

Bei den Berechnungen des Kindergeldes gelten spezifische Altersgrenzen.
Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten grundsätzlich das Kindergeld bewilligt. Das eigene Einkommen der Kinder wird während dieses Lebenszeitraums außer acht gelassen. Sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr ohne eigenen Erwerb, beispielsweise wenn sie arbeitssuchend sind, dann ist eine Weiterzahlung des Kindergeldes bis zum vollendeten 21. Lebensjahrs möglich.

Viele Kinder befinden sich in einer Ausbildung, absolvieren ein Studium oder besuchen eine weiterführende Schule und sind noch nicht 25 Jahre alt. Diese Kinder können ebenfalls Kindergeld erhalten. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kinder, die noch keine Ausbildung gefunden haben. Gezahlt wird in diesem Zusammenhang in einer sogenannten Übergangsphase, die sich zwischen einzelnen Abschnitten einer Ausbildung ergeben. Die Dauer der Übergangsphase darf hierbei jedoch nicht länger als 4 Monate sein.

Kindergeld beantragen

Die Beantragung des Kindergeldes erfolgt von der Person, die anspruchsberechtigt ist. Die Geburtsurkunde des Kindes unter 18 Jahren zählt als Nachweis. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der örtlichen oder für das Wohngebiet zuständigen Familienkasse. Die vorgedruckten Anträge sind ebenfalls bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhältlich.

Berechnungsbeispiel Kindergeld

Berechnet soll das Kindergeld für das Jahr 2011 werden. Es handelt sich um das drittgeborene Kind. Das Alter des Kindes beträgt 9 Jahre. Das Kindergeld würde 190 Euro betragen.

Einem 15 jährigen Kind, das kein Einkommen hat, welches den Grenzbetrag überschreiten würde und ein monatliches Bruttoeinkommen von Unterhalt in der Höhe von 300 Euro bezieht und weder Sozialversicherungs- noch Werbekosten nachweisen kann, würde das Kindergeld von 184 Euro zustehen.

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