Corona Kinderbonus – wer bekommt was und wann?

Der Corona Kinderbonus – wer bekommt was und wann?
Der Corona Kinderbonus – wer bekommt was und wann? Foto: ©Fokussiert - stock.adobe.com

Die Corona-Zeit ist eine Herausforderung für jeden. Besonders Familien mit Kindern fällt es oft nicht leicht, diese Zeit zu bewältigen. Nicht selten ist es auch finanziell alles andere als leicht. Die Kinder waren lange zu Hause, ein Elternteil konnte vielleicht nicht regelmäßig arbeiten gehen. Des Weiteren wollten die Kinder zu Hause beschäftigt und gefördert werden, was ebenfalls finanziell zu Buche schlagen kann. Der Corona Kinderbonus soll jetzt eine kleine Entschädigung für Familien mit Kindern sein. Alles Wichtige rund um den Kinderbonus verrät Dir dieser Ratgeber.

Was ist der Corona Kinderbonus?

Einfach erklärt ist der Corona Kinderbonus eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit. Oft wird der Bonus auch als Bonus-Kindergeld bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung, die Teil des Corona Konjunkturpaketes der Bundesregierung ist. Grundsätzlich hat jede Familie einen Anspruch auf den Corona Kinderbonus, welche auch einen Anspruch auf Kindergeld hat. Dabei beträgt die Höhe dieser einmaligen Sonderzahlung 300 Euro pro Kind.

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Wer bekommt den Corona Kinderbonus?

Wie bereits erwähnt hat grundsätzlich erst einmal jede Familie, die Anspruch auf Kindergeld hat, auch Anspruch auf den Kinderbonus. Genauer definiert bedeutet das, jede Familie, bei der mindestens in einem Monat des Jahres 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, erhält auch den Corona Kinderbonus. Dabei ist es egal, ob der Anspruch zu Beginn des Jahres bestand, oder erst am Ende des Jahres bestehen wird. Wichtig ist nur, wird in mindestens einem Monat des Jahres 2020 Kindergeld ausgezahlt, besteht auch Anspruch auf die Bonuszahlung. Für den Anspruch auf die Sonderzahlung gelten also keine gesonderten Regelungen, es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Erhalt von Kindergeld. Je Kind wird dann eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlt.

Muss der Kinderbonus versteuert werden?

Auch wenn es für die meisten Eltern wohl eine Enttäuschung ist, ja, der Kinderbonus muss versteuert werden. Zwar wird er zunächst komplett ausgezahlt, muss aber dann in der Steuererklärung für das Jahr 2020 mit angegeben und verrechnet werden. Das bedeutet, das Finanzamt verrechnet den Corona Kinderbonus mit den entsprechenden Kinderfreibeträgen. Wenn Du und Deine Familie also den Corona Kinderbonus ausgezahlt bekommt, steht Euch das Geld erst einmal komplett zur Verfügung. Dafür aber müsst Ihr es dann später in der Steuererklärung mit angeben.

Der Corona Kinderbonus – wer profitiert besonders?

Corona-Kinderbonus
Corona-Kinderbonus – nicht alle profitieren gleich Foto: ©Racamani – stock.adobe.com

Natürlich, es klingt toll: Für jedes Kind bekommen Eltern 300 Euro als Einmalzahlung, vorausgesetzt, sie haben einen Anspruch auf Kindergeld. Aber, das zusätzliche Geld muss mit den Kinderfreibeträgen verrechnet und in der Steuererklärung mit angegeben werden. Das bedeutet kurz und knapp ausgedrückt, nicht jede Familie profitiert gleichermaßen von der Bonuszahlung. Je mehr eine Familie verdient, desto weniger nutzt ihr die zusätzliche Finanzleistung. Profitieren werden also in erster Linie Familien mit kleinem bis mittleren Einkommen. Wo aber liegt die Grenze, bis zu welchem jährlichen Einkommen kann sich der Corona Kinderbonus noch lohnen? Bei nicht verheirateten Eltern liegt die Grenze hier bei 33.900 Euro, bei verheirateten Paaren bei  67.800 Euro. Liegt das jeweilige Einkommen darüber, zahlt sich die Sonderzahlung eigentlich kaum noch aus. Ob Du mit Deiner Familie also vom Kinderbonus profitierst, hängt von dem jeweiligen Jahreseinkommen ab.

Wie wird der Corona Kinderbonus ausgezahlt?

Jeder der Anspruch auf Kindergeld hat, hat auch einen Anspruch auf den Corona Bonus. Aber, die Sonderzahlung wird nicht direkt mit dem Kindergeld, sonders als alleinstehende Zahlung ausgezahlt. Und obwohl es sich um eine Einmalzahlung handelt, wird der Betrag jeweils in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate beträgt 200 Euro pro Kind, die zweite Rate dann 100 Euro. Die erste Teilzahlung erfolgt im September, die zweite Teilzahlung im Oktober. An welchem Tag genau die Zahlung erfolgt, das hängt von der jeweiligen Kindergeldnummer ab. Vielleicht hast Du die Kindergeldnummer gerade zur Hand? Die letzte Ziffer entscheidet, sie bestimmt den Tag der Auszahlung im jeweiligen Monat.

FAQ

Muss der Bonus beantragt werden?

Nein, den Corona Kinderbonus musst Du nicht extra beantragen. Besteht Anspruch auf Kindergeld an mindestens einem Monat im Jahre 2020, werden Familien automatisch berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt also automatisch, ohne Beantragung.

Wann erhalte ich den Corona Kinderbonus?

Grundsätzlich kannst Du mit der ersten Teilrate im September und mit der zweiten Teilrate im Oktober rechnen. Besteht aber nicht für das komplette Jahr Kindergeldanspruch, so kann sich die Auszahlung verschieben. Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer entscheidet darüber, wann genau die jeweiligen Gelder ausgezahlt werden.

Kindergeldnummer endet auf 0           7. September/7. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 1           8. September/8. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 2           9. September/9. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 3           10. September/12. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 4           11. September/14. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 5           14. September/15. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 6           16. September/16. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 7           18. September/19. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 8           21. September/21. Oktober

Kindergeldnummer endet auf 9           22. September/22. Oktober

Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Nein, der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Aber, der Corona Kinderbonus muss versteuert werden. Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss zum Beispiel bleiben von dieser Sonderzahlung vollkommen unberührt.

Wie erfolgt die Auszahlung bei getrennt lebenden Eltern?

Grundsätzlich gilt, jede Familie bekommt pro Kind 300 Euro, egal wie die Beziehungsverhältnisse der Eltern sich gestalten. Bei getrennt lebenden Paaren bekommt der Elternteil den Bonus ausgezahlt, welcher auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

Ist der Kinderbonus pfändungsfrei?

Ja, ebenso wie das Kindergeld ist auch der Corona Kinderbonus pfändungsfrei, das Geld steht den Familien zu und kann nicht gepfändet werden. Eine Ausnahme gibt es aber: besteht die jeweilige Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche, kann auch das Kindergeld bzw. der Kinderbonus gepfändet werden.

Fazit

Der Corona Kinderbonus ist eine einmalige Sonderleistung für Familien, die auch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Der Bonus soll Familien in der schweren Corona Zeit finanziell ein wenig entlasten. Pro Kind stehen  den Familien 300 Euro zu, die dann jeweils in zwei Raten im September und im Oktober 2020 ausgezahlt werden. Die einmalige Bonuszahlung muss in der Jahressteuererklärung angegeben werden, es erfolgt eine Verrechnung mit den Kinderfreibeträgen. Besonders profitieren können also Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen.

Weitere Information und Quellen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

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