Eine Radtour bei schönem Wetter kann ein ganz besonderes Erlebnis für die ganze Familie sein, doch damit die Freude daran nicht getrübt wird, ist einiges zu beachten. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen noch nicht selbst mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, ebenso können kleinere Kinder noch keine langen Strecken selbst fahren, da sie sonst schnell ermüden und den Mut verlieren. Die Strecke sollte sorgfältig ausgewählt werden, auch Strecken mit höherem Schwierigkeitsgrad sind noch nichts für Kinder, die gerade erst mit dem Radfahren beginnen. Es ist sinnvoll, die Kinder auf Radtouren vorzubereiten und mit ihnen zu trainieren. Eltern, die mit ihren Kindern eine Radtour planen, sollten sich gründlich informieren und sich mit den geltenden Regelungen für die Teilnahme der Kinder am Straßenverkehr beschäftigen.
Das Kind als Beifahrer
Kann das Kind noch nicht selbst mit dem Fahrrad fahren, da es das siebte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, müssen Eltern nicht auf eine Radtour mit ihren Kindern verzichten, denn das Kind kann bei Mutter oder Vater mitgenommen werden. Dem Gesetz nach dürfen alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen. Für die Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad bestehen viele Möglichkeiten, der Kindersitz ist nur eine davon. Er kann abhängig von Größe und Körpergewicht des Kindes ausgewählt und abhängig vom Modell auf dem Oberholm des Fahrrads oder auf dem Gepäckträger befestigt werden. Bei einem Frontsitz auf dem Oberholm ist ein besserer Kontakt zwischen Fahrer und Kind gewährleistet, während der Kindersitz auf dem Gepäckträger gemäß Allgemeinem Deutschem Fahrrad-Club mehr Sicherheit bei Unfällen bietet. Grundsätzlich muss eine Vorrichtung vorhanden sein, die verhindert, dass die Füße des Kindes in die Speichen geraten.
Bei jedem Wetter bietet der Fahrradanhänger für Kinder perfekten Schutz, er wird mit einer Kupplung hinten am Fahrrad befestigt. Das Kind kann darin bequemer als auf einem Kindersitz sitzen, vor allem bei längeren Touren bieten diese Fahrradanhänger für Kind und Fahrer mehr Komfort. Viele Kindersitze bieten Platz für zwei Kinder, ebenso ist noch etwas Platz vorhanden, um beispielsweise Spielzeug oder Proviant zu verstauen. Solche Fahrradanhänger werden mit verschiedenen Extras wie Kopfstützen oder UV-Schutz angeboten, beim Kauf ist auf einen Überrollschutz zu achten.
Eine weitere Möglichkeit, wenn auch ziemlich ungewöhnlich, ist das Lastenfahrrad für die Mitnahme von Kindern. Solche Fahrräder sind mit einer Box zwischen Vorder- und Hinterrad ausgestattet, die Platz für Einkäufe und für Kinder bietet und eine gute Kommunikation zwischen Kind und Fahrer ermöglicht. Das Fahrrad ist mit einer solchen Box sehr stabil, doch liegt der Nachteil im ziemlich hohen Gewicht. Dieses praktische Fahrrad mit der Kiste hat seinen Ursprung in Dänemark.
Das erste eigene Rad
Dem Gesetz nach dürfen Kinder erstmals ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr mit einem eigenen Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Es kommt jedoch auf Sicherheit an, das Kind muss sicher im Umgang mit seinem Fahrrad sein, wenn es selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen soll. Das Kind muss an das Radfahren gewöhnt werden, es muss üben und mit dem Fahrrad vertraut werden. Kleine Kinder können ihre ersten Versuche mit Laufrädern unternehmen, dabei wird vor allem das Gleichgewicht trainiert. Später bekommt das Kind ein Spielrad, das bereits über Pedale verfügt, aber noch nicht verkehrstauglich ausgestattet ist. Mit einem Spielrad darf das Kind bereits auf dem Gehweg fahren.
Ist das Kind bereits dazu in der Lage, selbstständig mit dem Fahrrad zu fahren, sollten Eltern daran denken, dass Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auch mit einem verkehrssicheren Fahrrad nur auf dem Gehweg fahren dürfen. Der Gehweg darf von Kindern bis zu einem Alter von zehn Jahren mit dem Fahrrad benutzt werden. Es ist wichtig, dass Eltern in Gefahrensituationen schnell eingreifen können. Beim Kauf des Fahrrads kommt es darauf an, dass das Fahrrad der Größe des Kindes entspricht.
Ein Helm – nicht nur ein schickes Accessoire
Ein Fahrradhelm ist zwar gesetzlich noch nicht vorgeschrieben, doch für einen guten Schutz sollte auf einen Helm nicht verzichtet werden. Eltern sollten mit einem guten Beispiel vorangehen und selbst einen Helm tragen. Der Helm muss gut passen und guten Tragekomfort bieten, damit er gerne vom Kind angenommen wird. Beim Kauf sollte der Fahrradhelm immer anprobiert werden; es ist sinnvoll, mehrere Modelle zu probieren. Ein schlecht sitzender Helm kann dem Kind nicht nur die Freude am Radfahren verderben, sondern bei einem Unfall mehr schaden als nützen. Der Fahrradhelm sollte über verstellbare und gepolsterte Riemen verfügen und mehrere Einstellmöglichkeiten bieten.
Ratgeber zur Fahrradsicherheit
In dem kostenlosen Fahrrad Ratgeber
– Fahrradsicherheit für Kinder,
– Wie transportiere ich mein Kind am besten,
– Was man beim Kauf beachten sollte,
– Der Fahrradhelm,
– Die wichtigsten Verkehrsregeln.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar