Sinnvolle und sichere Ergänzung: Krankenzusatzversicherung für Kinder

Kinderarzt Foto: PRESSLAB / shutterstock.com
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Sicher ist: Die gesetzliche Absicherung bei Krankheit befindet sich in Deutschland wie in kaum einer anderen Industrienation auf sehr hohem Standard. Doch trotz dieser guten Ausgangsposition kann es sinnvoll sein, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für Kinder um eine private Krankenzusatzversicherung zu ergänzen. Und das gilt besonders für die kleinen Familienmitglieder! Hier ein Überblick, welche Zusatzversicherungen es für Kinder gibt und welche Leistungen sie bieten.

Zusatzversicherung für Zahnarztkosten und Kieferorthopäden

Erwachsene schließen meistens eine private Zusatzversicherung ab, um sich vor hohen Kosten für Zahnersatz zu schützen. Bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder geht es dagegen in erster Linie um die Kosten für die Prophylaxe und die Behandlungen beim Kieferorthopäden.

So kann man eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn in der späteren Kindheit und Jugend Fehlstellungen an den Zähnen zu erwarten sind. Schließlich ist die Behandlung beim Kieferorthopäden inklusive der Apparaturen zur Zahn- und Kieferkorrektur kostspielig und für viele Familien unerschwinglich. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zwar einen bestimmten Anteil, einen großen Teil müssen aber die Eltern selbst übernehmen. Das betrifft gerade die Fälle, bei denen eine Korrektur aus medizinischer Sicht nicht unbedingt notwendig ist.

Da eine gesunde Entwicklung der Zähne und des Kiefers gerade im Kindesalter einen hohen Stellenwert besitzt, haben sich viele Zahnzusatzversicherungen auf den Bereich der Zahnheilkunde und Kieferorthopädie bei Kindern spezialisiert und bieten dafür besondere Tarife für ihre Mitglieder an.

Zusatzversicherung für den Aufenthalt im Ausland

Im Ausland ist eine optimale Gesundheitsversorgung nicht immer gegeben. Auch wenn die Länder der europäischen Union ein Abkommen zur gesundheitlichen Absicherung in den Mitgliedsstaaten abgeschlossen haben, das eine gewisse Grundsicherung garantieren soll, fällt der Versicherungsschutz nicht so umfassend aus wie in Deutschland. Wer sein Kind also im Urlaub oder bei einem Schüleraustausch möglichst gut absichern möchte, sollte eine zusätzliche Krankenversicherung für Aufenthalte im Ausland abschließen.

Die Auslandskrankenversicherung garantiert, die zusätzlichen Behandlungskosten im Ausland zu übernehmen und wenn es notwendig wird, auch den Krankentransport in die Heimat. Wichtig ist, vor dem Abschluss der Versicherung zu prüfen, für welche Dauer der Versicherungsschutz gültig ist. So kann bereits ein Auslandssemester die vertraglich festgelegte Zeit überschreiten.

Zusatzversicherung für Krankenhaus und Heilpraktiker

Auch wenn Eltern natürlich hoffen, dass ihren Kindern ein Aufenthalt im Krankenhaus erspart bleibt, so liegt die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass ein Kind im Laufe seiner Entwicklung diese Erfahrung machen wird. Doch diese Erfahrung kann mit einer privaten Zusatzversicherung zumindest etwas angenehmer gestaltet werden. Wenn das Kind stationär behandelt werden muss, übernimmt die private Versicherung je nach Tarif den Zuschlag für ein Einbett- oder Zweibettzimmer sowie für den Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt. Diese zusätzlichen Leistungen sind gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten kaum bezahlbar, wenn nicht die Zusatzversicherung in solchen Fällen für die Kosten aufkommt.

Eine zusätzliche Versorgung ist bei den meisten privaten Zusatzversicherungen auch im heilpraktischen Bereich garantiert. Die Methoden aus der Naturheilkunde werden nämlich von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht unterstützt. Dabei ist die Therapie bei einem Heilpraktiker für viele Kinder oft die einzige Möglichkeit für eine dauerhafte Heilung. Befürworter der naturheilkundlichen Methoden sollten daher über den Abschluss einer Zusatzversicherung auch für diesen Bereich nachdenken.

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