Sorgerecht

Sorgerecht © Verena Berk / PIXELIO
Sorgerecht © Verena Berk / PIXELIO

Das Sorgerecht betrifft Eltern und Kinder. Geregelt ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Im Laufe der Jahre wurde es einige Male modernisiert und angepasst. Einige grundlegende Änderungen gelten erst seit wenigen Monaten. Der Tenor der Gesetzestexte hat sich jedoch grundlegend nicht geändert. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund und ist auch gegen die Interessen von Elternteilen immer vorrangig.

Was bedeutet eigentlich Sorgerecht?

Die Ausführungen der Gesetzestexte sprechen stets von elterlicher Sorge. Der Begriff Sorgerecht ist eher als umgangssprachlich zu werten. Die elterliche Sorge ist als Pflicht-Recht ausgestaltet. Man kann sich diesem Sorgerecht nicht einfach entziehen, sondern muss das im Falle eines Falles gerichtlich regeln lassen.

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Das Sorgerecht umfasst alle Maßnahmen, die dem Wohle des Kindes dienen. Das geht von Fürsorge über rechtliche Vertretung, Erziehung, Ausbildung und Verwaltung von Kindsvermögen bis hin zum Namens- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im BGB sind viele Paragraphen zu den einzelnen Vorkommen ab § 1621 aufwärts im Kindschaftsrecht geregelt.

Sorgerecht bei nicht verheirateten und verheirateten Paaren

In der aktuellen Fassung haben verheiratete Paare wie früher automatisch den gleichen Anteil an allen Facetten des Sorgerechtes. Bei den unverheirateten Paaren ist dies erst neuerdings so. Vorher waren Väter auf den guten Willen der Mutter angewiesen, wenn sie Teilhabe an den einzelnen Teilen des Sorgerechtes haben wollten.

Entscheidungen zur Wahl des Nachnamens oder die Auswahl der Schule konnte die Mutter im Alleingang bestimmen. Ebenso den Wohnort des Kindes. Vätern wird neuerdings ein automatisches Mitspracherecht wie bei verheirateten Paaren zugebilligt. In der Vergangenheit war dies ein häufiger Klagegrund von Vätern. Der Europäische Gerichtshof hat den Vätern mehr Rechte gegeben.

Sorgerecht nach Trennung

Oft gibt es nach Trennungen von Elternpaaren Streit um den Verbleib der Kinder. Das ist bei verheirateten und unverheirateten Paaren gleich. Der häufigste Streit dreht sich um den Wohnort der Kinder, das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss häufig gerichtlich auf Antrag eines der Elternteile geregelt werden. Dabei wird für minderjährige Kinder auch implizit eine Weichenstellung für den zu leistenden Kindesunterhalt vorgenommen.

Der betreuende Elternteil erbringt diesen Unterhallt durch sogenannten Naturalunterhalt, während der andere Elternteil zu Barunterhalt verpflichtet ist. Sorgerechtstreitigkeiten werden über die Jugendämter und Familiengerichte geregelt. Jugendämter stehen bei Fragen beratend zur Seite und greifen oft vermittelnd ein. Familiengerichte treffen verbindliche Entscheidungen und übertragen Sorgerechtsanteile bezogen auf den speziellen Einzelfall auf einen Elternteil.

Kann Sorgerecht entzogen werden?

Die Behörden sind ermächtigt und verpflichtet, die elterliche Sorge zu kontrollieren. Bei Informationen über mangelnde elterliche Sorge oder Verletzung der Obliegenheiten greifen sie ein. Eine wichtige Rolle spielen hier Kindertagesstätten und Schulen, die mit den Behörden in engem Kontakt stehen.

Wenn die Maßnahmen der Behörden nicht ausreichen, zum Beispiel der Einsatz einer betreuenden Familienpflegerin oder fortlaufende stichprobenartige Kontrollen im Haushalt, kann es zum Entzug des Sorgerechtes kommen. Voraussetzung für solche Initiative von Behörden sind grobe Verstöße wie Misshandlungen, Kindesmissbrauch oder festgestellte Gefahr im Verzug bei zum Beispiel Alkoholmissbrauch. Die Behörden können auf Beschluss des zuständigen Familiengerichtes das Sorgerecht an sich ziehen oder auf Dritte übertragen.

Auch eine anderweitige Unterbringung bei Pflegestellen und Belassung des Sorgerechtes bei den Behörden ist möglich. Eltern müssen dann den Umgang mit ihren Kindern bei der Behörde beantragen und können mit Auflagen oder Umgangsverbot belegt werden. Derart drastische Maßnahmen dürfen nur nach strenger Prüfung und zum Wohl des Kindes getroffen werden.

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