Elterngeld

Elterngeld © Petra Bork / PIXELIO
Elterngeld © Petra Bork / PIXELIO

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, machen sich die zukünftigen Eltern nicht nur Gedanken über das Wohlergehen des Kindes, sondern auch über den eigenen finanziellen Spielraum. Da jetzt ein Gehalt wegfällt, ist durchaus mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Das wegfallende Gehalt soll aber – zumindest teilweise – durch das Elterngeld aufgefangen werden.

Wer erhält das Elterngeld?

Sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes können Elterngeld beantragen. Väter haben das Anrecht auf zwei „Vätermonate“, können aber nach Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber auch längere Zeit zu Hause bleiben. Dies ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn die Auftragslage im Unternehmen des Vaters derzeit nicht gerade rosig ist. Die Elternzeit kann beispielsweise auch so eingerichtet werden, dass die Mutter acht Monate zu Hause bleibt und der Kindesvater sechs Monate, wobei hier die beiden Vätermonate mit eingerechnet sind. Natürlich kann auch die Frau zwölf Monate zu Hause verbringen und der Partner die obligatorischen zwei Vätermonate. Es besteht auch die Möglichkeit, die Elternzeit zu splitten. Hier kann beispielsweise die Frau statt zehn Monate zwanzig Monate zu Hause bleiben, erhält dann aber über diese gesamte Dauer nur die Hälfte der Bezüge. Und schon sind wir beim zweiten Thema, der Höhe des Elterngeldes.

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Was hat sich bei der Berechnung des Elterngeldes geändert?

Das Elterngeld wird jetzt nach dem einzelnen Nettoeinkommen der Mutter oder des Vaters berechnet. Früher war es so, dass das gesamte Familieneinkommen zählte. So kam es gerade bei Besserverdienenden dazu, dass diese nach sechs Monaten überhaupt kein Elterngeld mehr erhielten. Dies sorgte sicherlich nicht gerade dafür, dass diese Eltern Kinder in die Welt setzten. Dieser Missstand wurde zum Glück durch die neue Elterngeldregelung entschärft.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Für die Berechnung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen des vorherigen Kalenderjahres herangezogen. Hiervon werden 65 Prozent ermittelt, wobei Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht mit in die Berechnung einfließen. Die maximale Höhe des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Die Höhe des Elterngeldes wird für jeden Elternteil extra berechnet, da ja auch die Gehälter unterschiedlich hoch waren/sind.

Was ist mit den Eltern, die weniger als 1.000 Euro im Monat netto verdienen?

Wer weniger als 1.000 Euro monatlich verdient, bekommt auch hiervon nur 65 Prozent Elterngeld. Zusätzlich wird hier allerdings pro fehlender 20 Euro ein Prozentpunkt gutgeschrieben. Wer vor Beginn der Elternzeit bislang 800 Euro netto verdiente, bekommt 75 Prozent seines Gehaltes als Elterngeld. Dies wären hier 600 Euro anstelle von 560 Euro, die es bei 65 Prozent gäbe. Wenn diese Person das Elterngeld insgesamt 20 Monate erhalten möchte, würden ihr 300 Euro (halber Betrag von 600 Euro) monatlich ausgezahlt. Studenten und Hausfrauen erhalten ein Jahr lang 300 Euro Elterngeld.

Wirkt sich das Geld auf die Besteuerung des Familieneinkommens aus?

Diese Frage kann ganz eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Zwar wird das Elterngeld nicht direkt besteuert, aber es wird zum Familieneinkommen hinzugerechnet. Das Finanzamt errechnet dann den Steuersatz auf das gesamte Familieneinkommen. Wer bislang also kaum Geld vom Finanzamt zurückerstattet bekam, muss durchaus mit einer Nachzahlung rechnen.

Wo Elterngeld beantragen?

Unter den folgenden Links können Sie das Elterngeld je nach Bundesland beantragen:

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1 Kommentar

  1. Ein sehr informativer Artikel. Insbesondere bei dem ersten Kind kommen sehr viele Fragen auf. Da ist es gut, wenn man sich hier unter anderem darüber informieren kann, denn schließlich sollte man die finanzielle Stütze auch richtig in Anspruch nehmen können.

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